Menschen werden zumeist unvorbereitet durch plötzlich eintretende Not- und Unglücksfälle aus der Normalität ihres Lebens herausgerissen. Wenn Eltern durch das plötzliche Versterben ihres Kindes wie gelähmt sind. Wenn die Polizei der Familie, nach einem schweren Verkehrsunfall die Nachricht über den Tod des Vaters überbringen muss. Wenn Menschen mit dem Suizid eines nahen Angehörigen zurechtkommen müssen.
In solchen Ausnahmesituationen zielen die Maßnahmen der Psychosozialen Notfallversorgung auf die Bewältigung von kritischen Lebensereignissen und der damit einhergehenden Belastungen für Betroffene (Angehörige, Hinterbliebene, Vermissende, Unfallzeugen von Notfällen) einerseits und für Einsatzkräfte andererseits.
Die Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) ist in den Notfallnachsorgedienst und den Einsatznachsorgedienst gegliedert.
Notfallnachsorgedienst (NND)
Die kurzfristige Begleitung und Betreuung von Menschen in akuten Krisensituationen. Er wendet sich primär an die von einer Krise betroffenen Menschen und deren Angehörige, unabhängig von ihrer Religion und Weltanschauung. Die Notfallnachsorge versteht sich als psychosoziale Akuthilfe(psychische Erste Hilfe). Sie ist keine Therapie.
Einsatznachsorgedienst (END)
Psychosoziale Unterstützung für Einsatzkräfte. Hierzu gehören neben der Einsatznachsorge auch die Einsatzbegleitung und vor allem die Prävention zur Erreichung und Erhaltung der Einsatzfähigkeit der Einsatzkräfte.
Die Träger der Psychosozialen Notfallversorgung sind in einer Arbeitsgemeinschaft zusammengefasst. Diese sind im Schwarzwald-Baar Kreis:
Um die Qualität nach einheitlichen Standards sicherstellen zu können, sind Ziele, Aufgaben, Einsatzindikationen, Maßnahmen, sowie Anforderungen und Ausbildungscurricula im DRK-Rahmenkonzept PSNV beschrieben.