Portrait einer lächelnden Seniorin in einem Fahrzeug des DRK Krankentransportes.Foto: D. Moeller / DRK e.V.

Krankentransport

Sicher zur Behandlung, wenn die gesundheitliche Verfassung eine Fahrt mit Auto, Taxi oder öffentlichem Verkehrsmittel unmöglich macht.

Mit medizinischem Fachpersonal sicher zur Behandlung

Wir führen qualifizierte Krankentransporte nach den Richtlinien des Rettungsdienstgesetzes durch, gewährleistet durch unser hochqualifiziertes Personal. Unsere Fahrzeuge sind gemäß den neuesten DIN-Vorschriften ausgestattet, um Ihnen Sicherheit und Komfort zu bieten.

So bestellen Sie Ihren Krankentransport

Rufen Sie uns einfach unter 07721 19222 an, und wir stehen Ihnen für die Organisation Ihres Transports zur Verfügung. (Tippen Sie auf den Button und rufen Sie uns an)

Krankentransport (Tel.: 07721 19222) anrufen 

Fahrtkostenübernahme und Fahrtkostenerstattung

Mit einer ärztlichen Verordnung (Transportschein) werden die Kosten von Ihrer Krankenkasse übernommen.
Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung

Versicherte haben gemäß § 60 SGB V Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten. Die Fahrt muss aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig und ärztlich verordnet sein. Die Wahl des Fahrzeugs wird vom behandelnden Arzt getroffen, der die individuelle Notwendigkeit kennt. 

Die Krankenkasse übernimmt die Fahrkosten zu ambulanten Behandlungen nach vorheriger Genehmigung. Es gibt Ausnahmen, die in den Krankentransport-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses festgelegt sind. Dazu gehören Fahrten zur onkologischen Strahlen- und Chemotherapie, ambulanten Dialysebehandlung und andere besondere Fälle.

Menschen mit Behinderung oder Pflegegrad

Schwerbehinderte erhalten Erstattung für Fahrten zur ambulanten Behandlung, wenn sie einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), "Bl" (blind) oder "H" (hilflos) besitzen oder den Pflegegrad 3, 4 oder 5 nachweisen können. Bei Pflegegrad 3 muss die eingeschränkte Mobilität zusätzlich von einem Arzt dokumentiert werden.

Selbstzahler

Auch wenn Sie keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten haben transportieren wie Sie gerne. In diesem Fall füllen Sie gemeinsam mit unserem Personal eine Kostenübernahmeerklärung aus. 

Der Transportschein

Als Nachweis der ärztlichen Verordnung stellt Ihr Arzt Ihnen einen Transportschein aus.

Erfahren Sie hier, wie die jeweiligen Transportscheine ausgefüllt sein müssen, damit Sie die Kostenübernahme eines Krankentransports berechtigen. Achten Sie darauf, dass Hin- und Rückfahrt auf zwei separaten Transportscheinen ausgewiesen sind. Die Besatzung der Hinfahrt ist meist nicht die gleiche Besatzung der Rückfahrt.  

Ansprechpartner

Florian Straub
Rettungsdienstleiter
Tel: 07721 / 8988 - 13
florian.straub(at)drk-vs(dot)de
Albert-Schweitzer-Str. 16
78052 Villingen-Schwenningen

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